Der stellvertretende Justizminister Aserbaidschans trifft den Menschenrechtschef des Europarates
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Aserbaidschans stellvertretender Justizminister Togrul Huseynov hat sich mit einem hochrangigen Beamten des Europarats getroffen, um über die justizielle Zusammenarbeit zu sprechen, nachdem es jahrelang zu Spannungen über die Menschenrechtslage des Landes gekommen war.
Huseynov führte Gespräche mit Gianluca Esposito, dem Generaldirektor für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarats, teilte das aserbaidschanische Justizministerium am 8. Juli mit.
Das Ministerium sagte, die Diskussionen konzentrierten sich auf rechtliche und institutionelle Reformen, darunter Forensik, Bewährung, die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen und juristische Ausbildung. Berichten zufolge waren sich beide Seiten einig, dass Projekte des Europarats zu inländischen Reformen beigetragen hätten.
Das Treffen findet statt, nachdem Vertreter des Ausschusses zur Verhütung von Folter (CPT) des Rates im April Baku besucht hatten, um die Umsetzung langjähriger Empfehlungen in Bezug auf Polizei, Gefängnisse und psychiatrische Einrichtungen zu besprechen.
Diese Delegation wurde von CPT-Präsident Alan Mitchell geleitet und umfasste Exekutivmitglieder, die Ende 2025 einen regelmäßigen Überwachungsbesuch in Aserbaidschan durchführten. Die Ergebnisse dieser Überwachungsmission wurden den aserbaidschanischen Behörden im März 2026 übermittelt.
Die Beziehungen zwischen Baku und der in Straßburg ansässigen Menschenrechtsorganisation wurden auf eine harte Probe gestellt.
Im Juli 2024 unternahm das CPT den außergewöhnlichen Schritt, eine öffentliche Erklärung abzugeben, in der es den aserbaidschanischen Behörden eine „völlige Weigerung“ vorwarf, mit dem Ausschuss zusammenzuarbeiten.
Das Komitee umging das Standardprotokoll und veröffentlichte ohne Bakus Zustimmung einen äußerst kritischen Ad-hoc-Bericht für 2022. Nach den Regeln des Rates werden solche Berichte in der Regel vertraulich behandelt, es sei denn, das Gastland stimmt ihrer Veröffentlichung zu.
Das aserbaidschanische Außenministerium drückte damals sein Bedauern aus und nannte die Veröffentlichung eine „beispiellose Entscheidung“, beharrte jedoch darauf, dass die Regierung die Empfehlungen des Ausschusses stets berücksichtigt habe.
Seit seinem Beitritt zum Europarat im Jahr 2001 war Aserbaidschan Gegenstand zahlreicher negativer Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Das Gericht hat in 263 Fällen gegen Aserbaidschan entschieden, 33 davon betrafen den Vorwurf der Folter oder unmenschlicher Behandlung.
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