Inhaftierter religiöser Aktivist nach Protest in Strafzelle gesteckt
- IHR
- vor 2 Tagen
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Ein inhaftierter aserbaidschanischer Religionsaktivist wurde nach Angaben seiner Familie und Menschenrechtsaktivisten in Einzelhaft gesteckt, nachdem er gegen die mutmaßliche Prügelstrafe gegen einen kranken Häftling protestiert hatte.
Mansur Velishov, der eine sechsjährige Haftstrafe im Lankaran-Gefängniskomplex verbüßt, wurde bestraft, weil er am 20. Juli einen geplanten Anruf bei seiner Familie nicht getätigt hatte.
Seine Familie sagte, Beamte der Hotline des Strafvollzugsdienstes hätten bestätigt, dass Velishov wegen „Verstoßes gegen interne Regeln“ in eine Strafzelle verlegt worden sei, weigerten sich jedoch, konkrete Einzelheiten zu nennen.
Der Menschenrechtsverteidiger Arzu Abdulla sagte im Namen der Familie, die Angehörigen seien der Ansicht, Velishov sei ins Visier genommen worden, nachdem er sich gegen die körperliche Misshandlung eines erkrankten Mithäftlings ausgesprochen hatte.
Seine Familie befürchtet, dass die Behörden Disziplinarmaßnahmen als Vorwand nutzen, um ihn in eine geschlossene Einrichtung im Strafvollzugskomplex Umbakı zu verlegen.
Velishov wurde im März 2023 von Polizeibeamten in Imishli festgenommen und anschließend vom Lankaran-Gericht für schwere Verbrechen wegen der Anklage wegen Drogenproduktion und Drogenhandels in großem Umfang verurteilt. Er bestreitet alle Vorwürfe und behauptet, dass er ausschließlich wegen seiner religiösen Überzeugungen ins Visier genommen werde.
Menschenrechtsgruppen haben wiederholt Bedenken hinsichtlich der Inhaftierung religiöser Persönlichkeiten in Aserbaidschan geäußert. Laut einem Bericht der Union für die Freiheit politischer Gefangener in Aserbaidschan aus dem Jahr 2026 gelten derzeit 182 religiöse Gläubige als politische Gefangene, darunter viele schiitische Muslime, die wegen Drogendelikten verurteilt wurden.
Die aserbaidschanischen Behörden weisen die Behauptungen mit der Begründung zurück, dass Personen wegen Straftaten und nicht wegen ihrer religiösen Aktivitäten strafrechtlich verfolgt würden.
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